Geldwäscheprävention: Strengere EU-Vorschriften beschlossen
Neue gesetzliche Regelungen im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Deutschland folgt EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat am 29. Juli 2024 ein Rundschreiben veröffentlicht, das strengere Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung einführt. Die neuen Vorschriften basieren auf der sechsten EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLD6) und erweitern die bisherigen gesetzlichen Regelungen.
Das Geldwäschegesetz (GwG) bildet die Grundlage für die Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in Deutschland. Die neuen Vorschriften erweitern den Anwendungsbereich des GwG und verpflichten weitere Unternehmen und Institutionen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei der Verhinderung von Geldwäsche.
So müssen nun auch Kryptowährungsbörsen und -dienstleister Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ergreifen. Darüber hinaus werden die Sanktionen für Verstöße gegen das GwG verschärft.
Die neuen Vorschriften sind Teil eines umfassenden Pakets zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLCFT), das von der Bundesregierung auf den Weg gebracht wurde. Ziel des AMLCFT ist es, die gesetzlichen Regelungen an die internationalen Standards anzupassen und die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern.
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